Dorfgemeinschaft Reininghausen e.V. 
Satzung

Satzung der Dorfgemeinschaft Reininghausen e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Dorfgemeinschaft Reininghausen e.V." Sitz des Vereins ist Reininghausen.

 § 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er fördert die Herbeiführung einer Verschönerung des Ortsbildes von Reininghausen und die Unterstützung aller Bestrebungen, die eine Verbesserung der Verhältnisse des Ortes herbeizuführen geeignet sind. Der Verein veranstaltet jährlich ein Kinderschützenfest in Reininghausen, um das Zusammengehörigkeitsbewusstsein seiner Mitglieder und Dorfbewohner zu stärken.

 § 3 Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, wobei bei natürlichen Personen die Vollendung des 16. Lebensjahres Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist.

 § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Die den Verein gründenden Personen erwerben die Mitgliedschaft durch Unterzeichnung der Satzungen. Weitere Personen können um die Mitgliedschaft, unter Anerkennung der Satzung, bei dem Verein nachsuchen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, jedoch für den Fall, dass dieser die Aufnahme ablehnt, die Mitgliederversammlung. Familienangehörige (Frauen, Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren) werden durch die Zahlung der Hälfte des Pflichtbeitrages Mitglieder und somit stimmberechtigt.

 § 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet, abgesehen vom Todesfall: a) durch eine an den Vorstand zu richtende schriftliche Austrittserklärung, die auf das Ende desjenigen Monats wirkt, in dem die Erklärung dem Verein zugeht b) durch Ausschluss bei Mitgliedern, die durch ihr Verhalten den Zwecken des Vereins in erheblicher Weise zuwider gehandelt oder das Ansehen des Vereins in schwerer Weise geschädigt haben. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, nachdem die Mitgliederversammlung unter einem besonderen, vorher bekannt gegebenen Punkt der Tagesordnung zu dem Fall Stellung genommen hat und dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben worden ist.

 § 6 Mitgliederbeiträge
Der Verein erhebt von den Mitgliedern Jahresbeiträge, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung festgesetzt wird. Der Jahresbeitrag ist auch von denjenigen Mitgliedern voll zu entrichten, die im Laufe eines Kalenderjahres aus dem Verein ausscheiden.

 § 7 Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes
Die Geschäfte des Vereins werden durch den Vorstand geführt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. und 2. Kassierer, dem 1. und 2. Schriftführer, dem 1. und 2. Platz- und Gerätewart sowie aus bis zu 12 Beisitzern. Vorstand im Sinne des Gesetzes sind nur die beiden Vorsitzenden und der 1. Kassierer. Die Abgabe von Willenserklärungen für den Verein erfolgt durch zwei dieser Vorstandsmitglieder.

 § 8 Wahl und Abberufung des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres, d.h., von einer Jahreshauptversammlung bis zur nächsten Jahreshauptversammlung gewählt, wobei Wiederwahl zulässig ist. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden. Der 1. Vorsitzende wird in geheimer Wahl gewählt. Im nachfolgenden Vereinsjahr werden die stellvertretenden Sachbearbeiter; dann im Zweijahresturnus die ersten Sachbearbeiter gewählt.

 § 9 Beschlussfassung des Vorstandes
Die Beschlüsse des Vorstandes werden in Vorstandssitzungen gefasst, wobei Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit unterbleibt die Ausführung des zur Abstimmung gestellte Antrages. Die Einberufung der Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden durch schriftliche oder mündliche Einladungen, die wenigstens 7 Tage vor dem Sitzungstage mit Angabe der Tagesordnung zugegangen sein müssen. In einem außergewöhnlichen Fall, wenn eine dringende Situation vorliegt, kann eine Vorstandssitzung kurzfristiger einberufen werden. Ort und Zeitpunkt der Vorstandssitzungen werden durch den Einberufenden bestimmt. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter haben eine Vorstandssitzung einzuberufen, wenn wenigstens zwei Mitglieder des Vorstandes dieses beantragen.

 § 10 Aufgabenkreis der Mitgliederversammlung
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht gemäß den vorstehenden Satzungen vom Vorstand zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet, in denen die Beschlüsse mit Ausnahme der in dieser Satzung besonders aufgeführten oder gesetzlich geregelten Fälle mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst werden.

 § 11 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen, und zwar durch Rundschreiben an die Mitglieder, welches spätestens eine Woche vor dem Tage der betreffenden Mitgliederversammlung erfolgen muss. Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, außerdem wenn mehr als 7 Mitglieder dies beantragen.

 § 12 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

 § 13 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders hierfür anberaumten Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen wird der Stadt Gummersbach überschrieben mit der Maßgabe, die Mittel im Sinne des bisherigen Vereinszweckes zu verwenden.

 § 14 Protokollbestimmungen
Der Protokollführer - im Falle seiner Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied - hat über den Verlauf der Mitgliederversammlungen sowie über alle wichtigen Beschlüsse ein Protokoll zu führen, dessen Eintragungen von dem Verfasser des Protokolls und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen sind.

 § 15 Ergänzungsparagraph
Die Satzungsänderung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.7.1973 in Kraft.
Die Vorstandsmitglieder
gez. Helmut zum Busch
gez. Martin Hardt

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Vorsitzende: Annette Schmitzbr> In der Würdenwiese 1
51643 Gummersbach
www.reininghausen.de